Reklamationsordnung

FÜR DIE IN DEN GESCHÄFTSBETRIEBEN DER GESELLSCHAFT TRAVEL FREE, s.r.o. 
geschäftsansässig in Praha 4, Na Strži 2097/63, PLZ 140 00, Ident.-Nr. 26739780,
eingetragen in das beim Stadtgericht in Prag geführte Handelsregister unter dem Az. C 90761- GEKAUFTEN WAREN

1. Präambel

1.1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Mängel nach dieser Reklamationsordnung und nach den entsprechenden Rechtsvorschriften, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Sb. (GBl.), BGB, in gültiger Fassung.

1.2. Die Mangelhaftung des Verkäufers richtet sich auch nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Sb., über Verbraucherschutz, in gültiger Fassung. Die Beachtung der gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Verbraucherschutzes wird von der Tschechischen Gewerbeaufsicht überwacht (www.coi.cz).

2. Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung

2.1. Soweit die gelieferten Waren die vereinbarten oder üblichen Eigenschaften nicht aufweisen, zum üblichen oder vereinbarten Zweck nicht geeignet, nicht vollständig sind, ihre Menge, Maß, Gewicht oder Qualität den anderen gesetzlichen, vertraglichen und auch vorvertraglichen Merkmalen nicht entsprechen, handelt es sich um Warenmängel, für die der Verkäufer haftet.

2.2. Die Käufer können die Mängelrüge beim Verkäufer spätestens innerhalb von 24 Monaten nach der Warenübernahme geltend machen (macht sich der Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach der Warenübernahme bemerkbar, wird darüber hinaus angenommen, dass der Mangel bereits bei der Warenübernahme existent war). Die Ware mit der gekennzeichneten minimalen Haltbarkeitsdauer oder Gebrauchstüchtigkeit kann nur innerhalb des genannten Zeitraums reklamiert werden.

2.3. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für einen Mangel, der dem Käufer vor der Warenübernahme bekannt war oder den er selbst zu vertreten hat.

2.4. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die infolge üblicher Abnutzung entstanden sind, durch Witterungseinflüsse, chemische Einflüsse oder ungeeignete Lagerung nach der Warenübernahme durch den Käufer verursacht wurden.

2.5. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Warenlagerung, unsachgemäße Bedienung, nicht fachgemäßen Gebrauch der Waren, der seiner Zweckbestimmung nicht entspricht, und durch Verwendung in einer anderen als üblichen oder in der Gebrauchsanleitung angegebenen Weise verursacht wurden.

2.6. Der Verkäufer haftet auch nicht für die durch Eingriffe Dritter verursachten Mängel.

2.7. Bei Gebrauchtwaren haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die dem Maß des bisherigen Gebrauchs oder der bisherigen Abnutzung entsprechen.

2.8. Beim Verkauf der mangelhaften Waren für einen reduzierten Preis (mit Preisermäßigung) erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nicht auf Mängel, für die diese Preisermäßigung gewährt wurde.

3. Reklamationsverfahren

3.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation im Shop des Verkäufers oder schriftlich per Post geltend zu machen.

3.2. Im Falle, dass im Garantieschein ein anderer zur Ausführung der Reparaturen zuständiger Unternehmer benannt wird, der dem Wohnort des Käufers näher sitzt, ist der Käufer verpflichtet, sein Recht bei diesem Unternehmer geltend zu machen.

3.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation nach der Ermittlung des Mangels ohne unnötigen Verzug beim Verkäufer geltend zu machen. „Ohne unnötigen Verzug“ heißt, dass wenn es die Umstände und die Gebrauchsweise der beanstandeten Ware ermöglichen, muss der Käufer unmittelbar nach der Ermittlung des reklamierten Mangels aufhören, diese Ware zu verwenden. Anderenfalls setzt er sich der Gefahr aus, dass der Zustand der reklamierten Ware sich durch weiteren Gebrauch so verändert, dass die Reklamation nicht als berechtigt anerkannt werden kann.

3.4. Die Ware sollte bei der Anlieferung zur Reklamation in geeigneter Verpackung sein, damit sie nicht beschädigt werden kann, sie muss sauber und vollständig sein.

3.5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf der Ware beim Verkäufer nachzuweisen (am besten durch einen Kaufbeleg).

3.6. Den Mangel an der Ware und die Anforderung auf die Weise der Reklamationserledigung spezifiziert der Käufer in dem durch einen Mitarbeiter des Verkäufers ausgestellten Reklamationsbeleg. Bei einer Reklamation von per Post verschickter Ware gibt der Käufer seine Kontaktangaben an, beschreibt genau den Mangel und seine Anforderung auf die Weise der Reklamationserledigung.

3.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine schriftliche Bescheinigung darüber auszugeben, wann der Verbraucher sein Recht geltend gemacht hat, was Inhalt der Reklamation ist und welche Weise der Reklamationserledigung der Käufer wünscht.

3.8. Der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter entscheidet über die Reklamation sofort, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Werktagen. In dieser Frist wird die zur fachkundigen Untersuchung der Ware erforderliche je nach Warensorte angemessene Zeit nicht eingerechnet. Die Reklamation einschließlich der Mangelbehebung muss ohne unnötigen Verzug innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Übergabe der Waren zur Reklamation abgewickelt werden, sofern der Verkäufer und der Käufer sich auf keiner längeren Frist einigen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer nach seiner Wahl schriftlich, per E-Mail oder telefonisch über die Reklamationserledigung zu verständigen. Nach dem Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher die gleichen Rechte, als wenn es sich um einen nichtbehebbaren Mangel handeln würde.

3.9. Die Beurteilung des Mangelcharakters obliegt dem Verkäufer. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine schriftliche Bescheinigung mit Datum und Weise der Reklamationserledigung, einschließlich Bestätigung der durchgeführten Reparatur und der Reparaturdauer, gegebenenfalls auch schriftliche Begründung der Reklamationsabweisung dem Verbraucher auszustellen.

4. Behebbare Mängel

4.1. Der Käufer kann seinen Anspruch auf kostenlose Mangelbehebung oder auf angemessene Preisermäßigung nach seiner Anforderung beim Verkäufer geltend machen.

4.2. Kann der Mangel in einer angemessenen Frist nicht behoben werden und dem Käufer würden dadurch Schwierigkeiten verursacht, die ihm nicht zuzumuten sind, kann er die Lieferung neuer Ware verlangen. Im Falle eines berechtigten Reklamationsanspruchs läuft die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen konnte.

4.3. Tritt ein behebbarer Mangel nach der Reparatur wiederholt ein (dreimal nacheinander der gleiche Mangel oder viermal nacheinander verschiedene Mängel), oder hat die Ware drei und mehr behebbare Mängel zugleich, kann der Käufer sein Recht auf die Lieferung neuer Ware geltend machen, oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Nichtbehebbare Mängel

5.1. Hat die Ware einen nichtbehebbaren Mangel, kann der Käufer die Lieferung neuer mangelfreier Ware, neuen mangelfreien Teils (wenn der Mangel nur ein Teil betrifft) oder eine angemessene Preisermäßigung verlangen. Im Falle eines berechtigten Reklamationsanspruchs läuft die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen konnte.

6. Gebrauchtware

6.1. Bei Gebrauchtware oder bei Ware, die aufgrund eines konkreten Mangels für einen reduzierten Preis verkauft wurde, hat der Käufer anstelle des oben genannten Rechts auf Lieferung neuer Ware das Recht auf eine angemessene Preisermäßigung.

7. Vertragsrücktritt

7.1. Ist keine Reparatur oder Lieferung neuer Ware nach dem oben genannten möglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Diese Reklamationsordnung tritt am 1.8.2025 in Kraft.

 

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